Risiko Kampfhund?
Experten beweisen: Von der Rasse kann man nicht auf die Gefährlichkeit schließen.
Ein Hund ist nicht zwangsläufig aggressiv, nur weil er einer bestimmten Rasse angehört. Dies ist das gemeinsame Fazit von vier Gutachten, die der VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) in Auftrag gegeben hat, um das weitgehend emotional diskutierte.
Thema zu versachlichen. Damit soll weiterer Diskriminierung von Rassen als “Kampfhunde” vorgebeugt werden. Auch dem bereits gültigen Kampfhundeverbot in Bayern sowie der extrem hohen Hundesteuer für solche Rassen in manchen Gemeinden Bayerns und Niedersachsens entziehen die Gutachten die logische Begründung.
Zoologisch, biologisch und juristisch unhaltbare Entscheidungen
Denn diese politischen Entscheidungen basieren auf Annahmen, die weder von zoologischer noch von verhaltensbiologischer oder gar juristischer Seite bestätigt werden können. Vier Experten widerlegen, dass Hunde aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich anzusehen seien, und dass eine Auflistung von Rassen, die teilweise noch nicht einmal als solche existieren (z. B. Bandog), daher unsinning und unzulässig sein müsste. Dass Rassen wie Pit-Bulls als gefährlich erscheinen, wird von den Gutachtern ausnahmslos den Haltern angelastet und nicht den Hunden.
Drei Wissenschaftler verschiedener Disziplinen widerlegen Vorurteile.
Die Frage die den Experten vorgelegt wurde, war: “Kann bei nachfolgend angeführten Hunderassen a priori aufgrund rassespezifischer Merkmale von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren ausgegangen werden: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Tosa-Inu, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux-Dogge, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espagnol, Mastino Napoletano, Rhodesian Ridgeback. Aus zoologischer Sicht beurteilte diese Frage Dr. Helga Eichelberg vom zooloschen Institut Bonn, aus der Sicht der Verhaltensforschung und Tiermedizin nahmen Dr. Dorit Feddersen-Petersen von der Universität Kiel und Professor Dr. J. Unshelm von der Universität München Stellung, und aus juristischer Sicht Professor D. Wolfram Hamann von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Dortmund.
Kein Hund wird aggressiv geboren, er kann nur dazu erzogen werden.
Sie alle sehen es als unseriös an, ein Tier aufgrund der Rassezugehörigkeit als bissig einzustufen, wobei auch die Auswahl der Rassen als besonders willkürlich anzusehen ist. Der einzelne Hund ist nur dann aggressiv, wenn er dazu gemacht wird. “Heutige Pit-Bulls sind bei vernünftiger Aufzucht keineswegs als Killermaschinen anzusprechen”, befindet Dr. Helga Eichelberg. Bei den Molosserartigen Rassen sieht sie sogar eine eher große Gelassenheit der Tiere. Diese Rassen könne man “durchaus als Nachbildung antiker Kriegshunde bezeichnen”. “Um ihrem Verwendungszweck zu entsprechen, nämlich Furcht einzuflößen, mussten sie vor allem massiv und unerschrocken sein nicht aber besonders aggressiv, denn das hätte im Eifer des Kampfes leicht zu Verwechslungen von Freund und Feind führen können.
Diese großen Hunde zeichnen sich auch heute noch durch eine hohe Reizschwelle aus, was eher zu einem trägen Temperament führt”, schreibt die Zoologin. Was die Rassen Rhodesian Ridgeback und Bullterrier angeht, seien diese Rassen auf Mut gezüchtet, um zum Beispiel bei der Großwildjagd zu helfen. “Doch ist Mut nicht an sich gefährlich, sondern nur dessen falsche Kanalisierung”. Und das kann bei nahezu jeder Rase geschehen, was man daran sieht, dass viele Schäferhunde, Mischlinge, Rottweiler, Dobermänner, Boxer, Doggen und andere “Nicht -Kampfhunde” in den Beißstatistiken oft vertreten sind. Das aber nur, weil sich häufig Menschen mit selbst aggressiver Veranlagung genau solche Rassen bevorzugt aussuchen und den Hund scharf machen.
In 80 Prozent der Beiß-Fälle griffen die Tierhalter nicht ein oder spornten den Hund sogar noch an, gab Prof. Unshelm zu bedenken.
Gesucht: Eine wirksame Handhabe gegen uneinsichtige Halter.
Es ist also der Mensch schuld, nicht der Hund. Und darin sind sich die Experten einig: Es gilt “den Menschen wirksam daran zu hindern, Hunde zu verhaltensgestörten oder verhaltensuntypischen und menschengefährdenden Individuen zu züchten und auszubilden”, wie Dr. Dorit Feddersen-Petersen es formulierte.
Das Gesetz in Nordrhein-Westfalen, das rasseneutral von “gefährlichen Hunden” spricht, wird von den Gutachtern Unshelm und Hamann dafür als beispielhaft hervorgehoben.
I.L


