Liebe Gassigeher,
Unsere Hunde freuen sich immer sehr über nette Zweibeiner, die mit ihnen Gassi gehen. Natürlich ist es unseren Fellnasen herzlich egal welche Regeln dabei zu beachten sind, denn sie wollen einfach nur raus. Damit aber die Gassi-Runden ziemlich reibungslos ablaufen, muss der Mensch am anderen Ende der Leine die Regeln beachten und diese geben wir ihnen in unserer kleinen Broschüre bekannt:
Das erste Mal
Bringen Sie beim ersten Mal Ihren Personalausweis mit, damit Sie als Gassigeher registriert werden können. Geben Sie unserem Pflegepersonal Information darüber, ob Sie schon mit Hunden spazieren gegangen sind oder noch nicht, damit wir besser einschätzen können, welchen Hund wir ihnen anvertrauen.
Immer wieder
- Jeder Gassigang wird in der ausgelegten „Gassi-Liste“ eingetragen und mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie sich an die ausgegebenen Regeln halten werden (siehe Broschüre „Regeln für Gassigeher“)
- Bitte führen Sie ein Handy mit, speichern Sie unsere Tierheim-Nummer ab 0906 / 22138, so dass Sie im Notfall - jederzeit - mit uns Kontakt aufnehmen können.
Grundsätzliches
- Der Hund wird nur vom Pflegepersonal aus dem Zwinger genommen und zurückgebracht. Der Hund darf auf keinen Fall selbständig aus dem Zwinger genommen oder zurückgesetzt werden.
- Aus versicherungstechnischen Gründen ist es nur volljährigen Personen gestattet, Tierheimhunde auszuführen.
- Kinder unter 16 Jahren dürfen den Hund grundsätzlich nicht an der Leine führen, außer in Begleitung eines Erwachsenen.
- Minderjährigen ist es nicht erlaubt Tierheimhunde allein an der Leine zu führen. Auch dann nicht, wenn ein Erziehungsberechtigter den Minderjährigen begleitet.
- Wenn etwas passiert, wird unsere Versicherung nicht dafür einstehen. Eltern haften für ihre Kinder.
Das Gassi-Gehen soll dem Hund die Möglichkeit zum Austoben und Schmusen geben.
Bitte verzichten Sie auf erzieherische Maßnahmen!
Räumliche Begrenzungen
- Sie dürfen nur in der direkten Umgebung des Tierheims laufen.
- Fahrten mit dem Auto, den Öffentlichen oder der Besuch von Lokalen sind strengstens untersagt.
Leinenzwang
- Der übernommene Hund muss während des gesamten Zeitraums des Ausführens an der Leine gehalten werden.
- Es darf weder eine Schleppleine noch eine Flexi-Leine verwendet werden. Das Halsband/Geschirr darf nicht ausgetauscht werden.
- Beim Holen und Zurückbringen des Hundes ist auf dem Tierheimgelände die Leine kurz zu nehmen.
- Werden vom Gassigeher an Leine und Halsband Defekte festgestellt, bitte umgehend dem Pflegepersonal Bescheid geben und austauschen lassen
Maulkorbpflicht
- Wenn für einen Hund das Tragen eines Maulkorbes angeordnet ist muss diese Anordnung unbedingt befolgt werden und der Maulkorb darf natürlich nicht abgenommen werden.
Fütterungsverbot
- Leckerlis oder Futter sind tabu. Der Hund darf NICHT gefüttert werden!
- Die Tiere haben feste Tagesabläufe und oft sensible Mägen oder spezielle Trainingspläne
Umgang mit Dritten
- Der Kontakt zu anderen Tieren oder Menschen ist aus Konfliktgründen zu vermeiden.
- Bitte halten Sie Abstand zu anderen Hunden und nehmen Sie bei Begegnungen (andere Gassigeher, Fahrradfahrer, Kinder) die Leine kurz und bleiben gegebenenfalls kurz stehen.
- Geben Sie “Ihren” Hund während des Spazierganges nicht an andere Gasigeher weiter.
- Sie sind außerhalb des Tierheimes für ihn verantwortlich.
Vorfälle
- Melden Sie den Tierpflegern bitte alles, was Ihnen beim Spaziergang mit “Ihrem” Hund auffällt, z.B. Jagdtrieb, Angst, Durchfall bei Darmentleerung, Ohrenschütteln, häufiges Urinieren, starkes Hecheln, ständiges Kratzen, Pöbeln, starkes Ziehen und vor allem wenn es zu Beißereien kommen sollte.
- Sollte es zu einer Beißerei kommen, greifen Sie nicht dazwischen, es besteht Verletzungsgefahr auch für Sie selbst. Beißunfälle sind sofort zu melden, Sie haben ja ihr Handy dabei.
- Sollte ein Hund auskommen, bitte auf keinen Fall hinterherlaufen! Bitte umgehend anrufen, unser Pflegepersonal kommt und hilft mit, den Hund zurückzuholen.
Die Sache mit den Häufchen
- Kotbeutel sind immer mitzuführen. Diese bekommen Sie bei uns auf dem Gelände, der Kotbeutelspender steht direkt an der Eingangstüre.
- Die Hundehaufen werden eingesammelt und die gefüllten Beutel können in unserem Kotbeutelspender entsorgt werden. Bitte lassen Sie den Hund unter keinen Umständen am Feldrand oder noch schlimmer, im Feld Kot absetzen. Wir bekommen sonst großen Ärger mit den Landwirten.
- Bitte achten Sie darauf, dass der Hund nicht im Bereich des Tierheims seinen Kot absetzt, wenn es nicht zu vermeiden war, Häufchen bitte einsammeln.
Privathunde
- Der eigene Hund kann nicht zum Gassigehen mitgenommen werden, lassen Sie Ihren Hund bitte zu Hause. Treffen auf dem Tierheimgelände können zu gefährlichen Raufereien führen.
Zu guter Letzt
- Der Gassigeher ist während der Zeit des Spazierganges mit unseren Hunden versichert, solange er nicht grob fahrlässig handelt. Begleitpersonen gehen auf eigene Gefahr mit.
- Wer gegen die oben aufgeführten Anweisungen verstößt, muss umgehend mit dem Entzug der Erlaubnis zum Gassi gehen rechnen.
Erstellt Juli 2026 – Tierschutzverein Donauwörth / Tierheim Hamlar